Liebe Patienten/innen Die Abrechnung der Knochendichtemessung zur Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ist genehmigungspflichtig. (EBM Ziffer 34600 und 34601). Ich habe die Abrechnungsgenehmigung nur für die Knochendichtemessung aufgrund neuer Abrechnungsregelungen zurückgegeben. Deshalb kann ich seit dem 27.01.2014 die Knochendichtemessung überhaupt nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen, (egal ob eine osteoporose-bedingte Fraktur vorliegt oder nicht.) Somit ist die Knochendichtemessung bei uns für gesetzlich-versicherte Patienten/innen (außer AOK-Patienten, die im Facharztvertrag eingeschrieben sind) eine IGEL-Leistung. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung Dr. (med) Ahmet Takkac